Normen & Vorschriften

Normen & Vorschriften zur Elektroprüfung

DGUV V3, DGUV V4 und die relevanten DIN-VDE-Normen – kompakt erklärt.

Welche Regeln hinter der Prüfung stehen

Die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel stützt sich nicht auf eine einzige Vorschrift, sondern auf ein Zusammenspiel mehrerer Regelwerke. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen dazu, ihre Elektrik in geeigneten Abständen prüfen zu lassen. Wie diese Prüfung technisch durchzuführen ist, beschreiben die DIN-VDE-Normen – für ortsveränderliche Geräte etwa die DIN VDE 0701-0702, für ortsfeste Anlagen die DIN VDE 0105-100 und für Maschinen die DIN EN 60204-1.

Für den laufenden Betrieb müssen Sie diese Normen nicht auswendig kennen. Es hilft aber zu wissen, welche Regel wann greift und was sie im Kern verlangt – denn daraus ergibt sich, welche Messungen fällig sind, in welchem Rhythmus geprüft wird und wie ein belastbarer Nachweis aussieht. Genau das ordnen die folgenden Beiträge kompakt ein.

DGUV Vorschrift 3

Die Unfallverhütungsvorschrift, die Betriebe zur wiederkehrenden Prüfung ihrer Elektrik verpflichtet.

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DGUV Vorschrift 4

Das inhaltsgleiche Pendant für Betriebe außerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften.

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DIN VDE 0701-0702

Prüfung ortsveränderlicher Geräte nach Instandsetzung und im Wiederholungsintervall.

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DIN VDE 0105-100

Betrieb und Prüfung ortsfester elektrischer Anlagen im laufenden Betrieb.

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DIN EN 60204-1

Elektrische Ausrüstung von Maschinen – Sicherheit von der Steuerung bis zum Antrieb.

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DIN EN 50678/50699

Nachfolgenormen zur Wiederholungsprüfung von Geräten und fest angeschlossenen Betriebsmitteln.

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Normen richtig einordnen

Normen und Vorschriften werden regelmäßig überarbeitet und teils durch neue Ausgaben ersetzt – die frühere DIN VDE 0701-0702 etwa geht in der Normenreihe DIN EN 50678 und DIN EN 50699 auf. Für Ihren Betrieb zählt weniger die Nummer als das Prinzip dahinter: geprüft wird nach dem jeweils gültigen Stand der Technik, und der Nachweis muss diesen Stand widerspiegeln.

Wir arbeiten mit den aktuell gültigen Normen und halten im Prüfprotokoll fest, nach welcher Grundlage geprüft wurde. Wenn Sie unsicher sind, welche Vorschrift auf eine bestimmte Anlage in Ihrem Haus anzuwenden ist, klären wir das im Vorfeld – so vermeiden Sie Lücken zwischen dem, was geprüft wurde, und dem, was gefordert ist.

Vorschrift und Praxis zusammenbringen

Zwischen dem Wortlaut einer Norm und der Prüfung im Betrieb liegt die eigentliche Arbeit: die richtigen Messungen auswählen, Grenzwerte bewerten und Auffälligkeiten so beschreiben, dass daraus eine klare Handlungsempfehlung wird. Eine Vorschrift zu erfüllen heißt nicht, einen Haken zu setzen, sondern die dahinterliegende Schutzwirkung tatsächlich sicherzustellen.

Deshalb dokumentieren wir nicht nur das Ergebnis, sondern auch den Bezug zur jeweiligen Norm und zum geprüften Betriebsmittel. Kommt es später zu einer Rückfrage – etwa durch die Berufsgenossenschaft oder einen Versicherer –, ist nachvollziehbar, was nach welcher Regel geprüft wurde. Diese Transparenz ist der eigentliche Wert eines sauber geführten Nachweises.

Häufige Fragen zu Normen & Vorschriften

Nein. Für den laufenden Betrieb genügt es zu wissen, dass geprüft werden muss. Welche Norm im Einzelfall greift und welche Messungen daraus folgen, bringen wir mit – und halten es im Prüfprotokoll fest.

Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet zur Prüfung, die DIN-VDE-Normen beschreiben, wie technisch zu prüfen ist. Beide greifen ineinander: die Vorschrift gibt das Ob vor, die Normen das Wie.

Normen werden fortgeschrieben – etwa geht die DIN VDE 0701-0702 in DIN EN 50678/50699 auf. Geprüft wird stets nach dem gültigen Stand der Technik, und der Nachweis weist die angewandte Grundlage aus.

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