Rechtliches

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Bedingungen für unsere Prüf- und Dienstleistungen im Bereich der elektrotechnischen Sicherheit.

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über Prüf-, Mess- und damit zusammenhängende Dienstleistungen im Bereich der elektrotechnischen Sicherheit (insbesondere die wiederkehrende Prüfung ortsveränderlicher und ortsfester elektrischer Betriebsmittel und Anlagen nach DGUV Vorschrift 3 und den einschlägigen DIN-VDE-Normen), die zwischen der Schirmer GmbH (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber geschlossen werden.

Die Leistungen richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.

§ 2 Angebot und Vertragsschluss

Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

Die im Angebot genannten Preise und Umfänge beruhen auf den Angaben des Auftraggebers zu Art, Menge und Standort der zu prüfenden Betriebsmittel und Anlagen. Weichen die tatsächlichen Verhältnisse vor Ort hiervon ab, ist der Auftragnehmer berechtigt, das Angebot entsprechend anzupassen.

§ 3 Leistungsumfang

Der Auftragnehmer erbringt die Prüfleistungen nach dem zum Zeitpunkt der Prüfung anerkannten Stand der Technik sowie den einschlägigen Vorschriften und Normen. Die Prüfung umfasst je nach Vereinbarung die Sichtprüfung, die messtechnische Prüfung und die Funktionsprüfung sowie die Dokumentation der Ergebnisse.

Die Prüfung stellt eine Momentaufnahme des Zustands der geprüften Betriebsmittel und Anlagen zum Zeitpunkt der Prüfung dar. Der Auftragnehmer schuldet die ordnungsgemäße Durchführung und Dokumentation der Prüfung, nicht jedoch die Herstellung eines mangelfreien Zustands der geprüften Gegenstände. Instandsetzungs-, Reparatur- oder Montagearbeiten sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich gesondert beauftragt wurden.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Prüfung ungehindert und sicher durchgeführt werden kann. Er ist insbesondere verpflichtet:

  • dem Prüfpersonal zum vereinbarten Termin freien Zugang zu allen zu prüfenden Betriebsmitteln, Anlagen und Räumen zu gewähren,
  • erforderliche Freischaltungen und Betriebsunterbrechungen rechtzeitig zu ermöglichen,
  • vorhandene Bestands-, Anlagen- und frühere Prüfunterlagen bereitzustellen,
  • auf besondere Gefahren, Betriebsabläufe und Sicherheitsvorschriften vor Ort hinzuweisen.

Kommt der Auftraggeber diesen Pflichten nicht nach und verzögert oder verhindert sich dadurch die Prüfung, trägt er die hierdurch entstehenden Mehrkosten, insbesondere für vergebliche Anfahrten und Wartezeiten.

§ 5 Termine und Fristen

Vereinbarte Termine werden vom Auftragnehmer nach Möglichkeit eingehalten. Termin- und Fristangaben sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden. Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von Umständen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängern die Ausführungsfristen angemessen.

§ 6 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, sind Rechnungen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

§ 7 Dokumentation und Nachweise

Der Auftraggeber erhält über die durchgeführte Prüfung eine nachvollziehbare Dokumentation, die die geprüften Betriebsmittel bzw. Anlagen, das jeweilige Prüfergebnis und – soweit vereinbart – die nächste empfohlene Prüffrist ausweist. Die Dokumentation kann auf Wunsch in digitaler Form bereitgestellt werden. Der Auftraggeber ist für die Aufbewahrung der Nachweise im Rahmen seiner gesetzlichen Pflichten selbst verantwortlich.

§ 8 Gewährleistung und Haftung

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei der leicht fahrlässigen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.

Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie aus einer etwaigen Garantie bleibt unberührt. Eine Haftung für Mängel an Betriebsmitteln oder Anlagen, die bereits vor der Prüfung bestanden und im Rahmen einer ordnungsgemäßen Prüfung nicht erkennbar waren, ist ausgeschlossen.

§ 9 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers, sofern nicht ein zwingender gesetzlicher Gerichtsstand besteht.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Stand dieser Angaben: August 2026. Diese Seite wurde nach bestem Wissen erstellt und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung.

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