Normen & Vorschriften

DGUV Vorschrift 4 verständlich erklärt

Das inhaltsgleiche Pendant zur DGUV Vorschrift 3 für Betriebe außerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften – gleiche Anforderungen, anderer Träger.

Was die DGUV Vorschrift 4 ist

Die DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist inhaltlich das Gegenstück zur DGUV Vorschrift 3. Während die Vorschrift 3 von den gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegeben wird, gilt die Vorschrift 4 für den Bereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Die Anforderungen an Prüfung, Fristen und Dokumentation sind dieselben – es unterscheidet sich lediglich der Träger.

DGUV Vorschrift 4 – Prüfung elektrischer AnlagenFoto folgt

Für wen sie gilt

Die DGUV Vorschrift 4 betrifft typischerweise öffentliche Einrichtungen wie Kommunen, Schulen, Verwaltungen, Eigenbetriebe und ähnliche Träger. Für diese Betriebe erfüllt sie dieselbe Funktion wie die Vorschrift 3 im gewerblichen Bereich.

In der Praxis ändert sich für die Durchführung der Prüfung nichts Wesentliches.

Gleiche Prüfsystematik

Auch unter der DGUV Vorschrift 4 ergeben sich die Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung, und die Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person nach den einschlägigen DIN-VDE-Normen.

Die Trennung in ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel gilt hier ebenso.

Verantwortung des Trägers

Verantwortlich ist der jeweilige Träger bzw. dessen Leitung. Wie im gewerblichen Bereich lässt sich die Durchführung delegieren, die Verantwortung für den sicheren Zustand der Elektrik bleibt aber bestehen.

Eine nachvollziehbare Dokumentation ist entsprechend wichtig.

Was das für die Praxis bedeutet

Für einen öffentlichen Träger heißt DGUV Vorschrift 4 vor allem: Überblick über den elektrischen Bestand behalten, sinnvolle Fristen festlegen und regelmäßig prüfen lassen. Wir unterstützen von der Bestandsaufnahme bis zur Dokumentation – identisch zur Vorgehensweise nach Vorschrift 3.

So ist die Prüfpflicht auch im öffentlichen Bereich belegbar erfüllt.

VoltPrüfer – Ihr regionaler Prüfpartner

Wir nehmen Ihnen die Organisation der Prüfung ab: Bestand klären, sinnvolle Fristen ableiten, prüfen und sauber dokumentieren. Dabei arbeiten wir regional in NRW, Rheinland-Pfalz sowie im Rhein-Main- und Neckar-Raum mit festen Ansprechpartnern.

Ein kurzer Austausch genügt für den Anfang. Wir erstellen ein transparentes Angebot und binden die Prüfung in ein Konzept ein, das zu Ihrem Betrieb passt – auf Wunsch mit digitaler Dokumentation.

Auch bei mehreren Standorten behalten wir die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig, bevor eine Prüfung fällig wird – so bleibt die Prüfpflicht dauerhaft und belegbar erfüllt.


Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Von einzelnen Geräten bis zur ortsfesten Anlage – wir decken den Prüfbedarf eines Betriebs vollständig ab.

Ortsveränderliche Betriebsmittel

Laptops, Verlängerungen, Werkzeuge und Küchengeräte – erfasst, geprüft, gekennzeichnet.

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Ortsfeste Anlagen

Unterverteilungen, Steckdosen und Beleuchtung strukturiert geprüft.

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Maschinen & Produktionsanlagen

Sicherheitsprüfung an Maschinen und Steuerungen ohne unnötigen Stillstand.

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Server & IT-Anlagen

Serverräume, USV und IT-Infrastruktur mit geringer Unterbrechung.

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Wallboxen & Ladeinfrastruktur

AC- und DC-Ladepunkte inklusive Schutzmaßnahmen und Funktionstest.

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Photovoltaik

PV-Module, Wechselrichter und Anschlussbereiche nach Norm.

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Warum VoltPrüfer?

Ihre Vorteile auf einen Blick

Was Betriebe an der Zusammenarbeit mit uns für die DGUV V3 Prüfung schätzen.

  • Kurzfristige TermineDank regionaler Nähe legen wir Termine flexibel – oft auch kurzfristig.
  • Kalibrierte MessgeräteGeprüft wird mit geeigneten, regelmäßig kalibrierten Messmitteln.
  • Feste AnsprechpartnerEin fester Ansprechpartner statt wechselnder Subunternehmer.
  • Digitale PrüfprotokolleErgebnisse auf Wunsch als digitales Prüfprotokoll mit Fristenüberblick.
  • Regional & kurze WegeIn NRW, Rheinland-Pfalz sowie im Rhein-Main- und Neckar-Raum.
  • Transparente PreiseEin klares Angebot ohne versteckte Positionen.

Häufige Fragen

Inhaltlich in nichts Wesentlichem. Die Vorschrift 3 gilt im gewerblichen Bereich, die Vorschrift 4 für Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.

Für öffentliche Einrichtungen wie Kommunen, Schulen, Verwaltungen und Eigenbetriebe.

Ja. Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, wie bei der DGUV Vorschrift 3.

Der jeweilige Träger bzw. dessen Leitung. Die Verantwortung lässt sich organisatorisch delegieren, aber nicht abgeben.

Kontakt

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