Ortsveränderliche Betriebsmittel
Laptops, Verlängerungen, Werkzeuge und Küchengeräte – erfasst, geprüft, gekennzeichnet.
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Das inhaltsgleiche Pendant zur DGUV Vorschrift 3 für Betriebe außerhalb der gewerblichen Berufsgenossenschaften – gleiche Anforderungen, anderer Träger.
Die DGUV Vorschrift 4 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ ist inhaltlich das Gegenstück zur DGUV Vorschrift 3. Während die Vorschrift 3 von den gewerblichen Berufsgenossenschaften herausgegeben wird, gilt die Vorschrift 4 für den Bereich der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Die Anforderungen an Prüfung, Fristen und Dokumentation sind dieselben – es unterscheidet sich lediglich der Träger.
Foto folgtDie DGUV Vorschrift 4 betrifft typischerweise öffentliche Einrichtungen wie Kommunen, Schulen, Verwaltungen, Eigenbetriebe und ähnliche Träger. Für diese Betriebe erfüllt sie dieselbe Funktion wie die Vorschrift 3 im gewerblichen Bereich.
In der Praxis ändert sich für die Durchführung der Prüfung nichts Wesentliches.
Auch unter der DGUV Vorschrift 4 ergeben sich die Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung, und die Prüfung erfolgt durch eine befähigte Person nach den einschlägigen DIN-VDE-Normen.
Die Trennung in ortsveränderliche und ortsfeste Betriebsmittel gilt hier ebenso.
Verantwortlich ist der jeweilige Träger bzw. dessen Leitung. Wie im gewerblichen Bereich lässt sich die Durchführung delegieren, die Verantwortung für den sicheren Zustand der Elektrik bleibt aber bestehen.
Eine nachvollziehbare Dokumentation ist entsprechend wichtig.
Für einen öffentlichen Träger heißt DGUV Vorschrift 4 vor allem: Überblick über den elektrischen Bestand behalten, sinnvolle Fristen festlegen und regelmäßig prüfen lassen. Wir unterstützen von der Bestandsaufnahme bis zur Dokumentation – identisch zur Vorgehensweise nach Vorschrift 3.
So ist die Prüfpflicht auch im öffentlichen Bereich belegbar erfüllt.
Wir nehmen Ihnen die Organisation der Prüfung ab: Bestand klären, sinnvolle Fristen ableiten, prüfen und sauber dokumentieren. Dabei arbeiten wir regional in NRW, Rheinland-Pfalz sowie im Rhein-Main- und Neckar-Raum mit festen Ansprechpartnern.
Ein kurzer Austausch genügt für den Anfang. Wir erstellen ein transparentes Angebot und binden die Prüfung in ein Konzept ein, das zu Ihrem Betrieb passt – auf Wunsch mit digitaler Dokumentation.
Auch bei mehreren Standorten behalten wir die Fristen im Blick und melden uns rechtzeitig, bevor eine Prüfung fällig wird – so bleibt die Prüfpflicht dauerhaft und belegbar erfüllt.
Leistungen
Von einzelnen Geräten bis zur ortsfesten Anlage – wir decken den Prüfbedarf eines Betriebs vollständig ab.
Laptops, Verlängerungen, Werkzeuge und Küchengeräte – erfasst, geprüft, gekennzeichnet.
Mehr erfahren →Unterverteilungen, Steckdosen und Beleuchtung strukturiert geprüft.
Mehr erfahren →Sicherheitsprüfung an Maschinen und Steuerungen ohne unnötigen Stillstand.
Mehr erfahren →Serverräume, USV und IT-Infrastruktur mit geringer Unterbrechung.
Mehr erfahren →AC- und DC-Ladepunkte inklusive Schutzmaßnahmen und Funktionstest.
Mehr erfahren →PV-Module, Wechselrichter und Anschlussbereiche nach Norm.
Mehr erfahren →Warum VoltPrüfer?
Was Betriebe an der Zusammenarbeit mit uns für die DGUV V3 Prüfung schätzen.
Inhaltlich in nichts Wesentlichem. Die Vorschrift 3 gilt im gewerblichen Bereich, die Vorschrift 4 für Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand.
Für öffentliche Einrichtungen wie Kommunen, Schulen, Verwaltungen und Eigenbetriebe.
Ja. Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung, wie bei der DGUV Vorschrift 3.
Der jeweilige Träger bzw. dessen Leitung. Die Verantwortung lässt sich organisatorisch delegieren, aber nicht abgeben.
Kontakt
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