Ortsveränderliche Betriebsmittel
Laptops, Verlängerungen, Werkzeuge und Küchengeräte – erfasst, geprüft, gekennzeichnet.
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Prüffristen sind kein starrer Wert, sondern ein Ergebnis: Sie hängen von Gerät, Nutzung und Umgebung ab. Wir erklären, wie sie zustande kommen.
Viele erwarten eine einfache Antwort – „alle vier Jahre“ oder „einmal im Jahr“. So funktioniert die DGUV Vorschrift 3 aber nicht. Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung und richten sich danach, wie stark ein Betriebsmittel beansprucht wird, in welcher Umgebung es steht und wie oft es genutzt wird. Ein Winkelschleifer auf der Baustelle wird deutlich häufiger geprüft als ein Monitor im ruhigen Büro.
Die zugehörigen Durchführungsanweisungen nennen Richtwerte, die als Orientierung dienen. Sie sind ein Startpunkt – kein starres Gesetz. Zeigen sich häufig Mängel, werden die Intervalle kürzer; bleiben Geräte über Jahre einwandfrei, können sie unter bestimmten Voraussetzungen länger ausfallen.
Foto folgtEntscheidend sind vor allem drei Faktoren: die Beanspruchung (raue Baustelle oder geschütztes Büro), die Art des Betriebsmittels (empfindliches Handwerkzeug oder robuste ortsfeste Anlage) und die Nutzungshäufigkeit. Auch die Fehlerquote spielt eine Rolle: Ein Bereich, in dem regelmäßig beschädigte Leitungen auffallen, sollte engmaschiger geprüft werden.
Für ortsfeste Anlagen gelten in der Regel längere Intervalle als für ortsveränderliche Geräte, weil sie fest installiert und weniger mechanischer Belastung ausgesetzt sind. Auch hier bleibt die Gefährdungsbeurteilung der Maßstab.
Eine Frist nützt wenig, wenn sie in Vergessenheit gerät. Deshalb weisen wir in jeder Dokumentation die nächste Prüfung aus und kennzeichnen die Geräte entsprechend. So sehen Sie auf einen Blick, was wann fällig ist. Bei größerem Bestand hilft ein Prüfkonzept, das Fristen und Zuständigkeiten festhält.
In der Praxis dienen die in den Durchführungsanweisungen genannten Richtwerte als bequemer Startpunkt. Für ortsveränderliche Geräte im Büro wird häufig ein Intervall im Bereich einiger Jahre genannt, für Geräte auf Baustellen deutlich kürzere. Entscheidend ist aber nicht die Tabelle, sondern die tatsächliche Beanspruchung. Wer Richtwerte blind übernimmt, prüft mal zu selten und mal unnötig oft.
Wir nutzen die Richtwerte als Ausgangspunkt und passen sie an Ihren Betrieb an. Zeigt die Erfahrung, dass in einem Bereich häufig Mängel auftreten, verkürzen wir das Intervall; bleibt ein Bereich über Jahre unauffällig, lässt es sich unter Voraussetzungen strecken.
Je größer der Bestand, desto wichtiger wird die Organisation. Bei mehreren Standorten oder gemischtem Gerätepark lohnt sich ein Prüfkonzept, das festhält, welche Gruppe wann fällig ist und wer intern zuständig ist. So verteilen sich die Prüfungen sinnvoll über das Jahr, statt sich zu einem einzigen großen Termin zu stauen.
Wir helfen dabei, ein solches Konzept aufzusetzen und die Fristen so zu takten, dass sie zu Ihrem Betrieb passen – planbar und ohne dass etwas durchrutscht.
Wir ordnen die passenden Prüffristen für Ihren Betrieb ein, statt pauschale Werte zu übernehmen. Bei mehreren Standorten oder gemischtem Bestand verbinden wir die Prüfung mit einer klaren Dokumentation – damit sie dauerhaft auf dem aktuellen Stand bleibt.
Leistungen
Von einzelnen Geräten bis zur ortsfesten Anlage – wir decken den Prüfbedarf eines Betriebs vollständig ab.
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Was Betriebe an der Zusammenarbeit mit uns für die DGUV V3 Prüfung schätzen.
Die Frist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Richtwerte dienen als Orientierung; sie hängen von Beanspruchung, Umgebung und Nutzung ab.
Ja, in der Regel längere Intervalle als für ortsveränderliche Geräte, da sie fest installiert und weniger belastet sind.
Ja. Häufen sich Mängel, werden die Intervalle kürzer; bleiben Geräte lange einwandfrei, können sie unter Voraussetzungen länger ausfallen.
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