Ortsveränderliche Betriebsmittel
Laptops, Verlängerungen, Werkzeuge und Küchengeräte – erfasst, geprüft, gekennzeichnet.
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Die DGUV Vorschrift 3 ist die zentrale Unfallverhütungsvorschrift für elektrische Anlagen und Betriebsmittel – und die Grundlage der wiederkehrenden Prüfung im Betrieb.
Die DGUV Vorschrift 3 „Elektrische Anlagen und Betriebsmittel“ verpflichtet Unternehmen, ihre elektrischen Anlagen und Geräte in sicherem Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen. Sie richtet sich an den Unternehmer als Verantwortlichen und legt fest, dass Errichtung, Betrieb und Prüfung nach den anerkannten Regeln der Elektrotechnik erfolgen.
Die Vorschrift nennt bewusst keine starren Intervalle für jedes Gerät. Stattdessen ergeben sich die Prüffristen aus der Gefährdungsbeurteilung – abhängig von Beanspruchung, Umgebung und Nutzungshäufigkeit. Richtwerte aus den zugehörigen Durchführungsanweisungen dienen als Orientierung.
Foto folgtDie DGUV Vorschrift 3 betrifft zwei Ebenen, die im Betrieb nebeneinander bestehen: die ortsfeste Installation – Verteilungen, fest angeschlossene Verbraucher und die Gebäudeinstallation – sowie die ortsveränderlichen Betriebsmittel, die im Gebrauch bewegt werden. Beide werden getrennt betrachtet und nach den jeweils passenden Normen geprüft.
Für die Durchführung sind ergänzende Normen maßgeblich, etwa die DIN VDE 0701-0702 für Geräte und die DIN VDE 0105-100 für den Betrieb ortsfester Anlagen. Die DGUV Vorschrift 3 bildet den organisatorischen Rahmen, in dem diese Prüfungen stattfinden.
Verantwortlich für die Einhaltung ist der Unternehmer. Er muss dafür sorgen, dass Prüfungen durch dazu befähigte Personen erfolgen und die Ergebnisse dokumentiert werden. Diese Verantwortung lässt sich organisatorisch delegieren, aber nicht abgeben – umso wichtiger ist eine nachvollziehbare Dokumentation.
In der Praxis heißt DGUV Vorschrift 3 vor allem: einen Überblick über den elektrischen Bestand haben, sinnvolle Prüffristen festlegen und die Prüfungen regelmäßig und nachweisbar durchführen. Wir unterstützen von der Bestandsaufnahme über die Prüfung bis zur Dokumentation.
Die DGUV Vorschrift 3 gibt den Rahmen vor, füllt ihn aber nicht mit technischen Details. Diese liefern die einschlägigen Normen: Die DIN VDE 0701-0702 beschreibt die Prüfung von Geräten, die DIN VDE 0105-100 den Betrieb ortsfester Anlagen, die DIN EN 60204-1 die elektrische Ausrüstung von Maschinen. Erst im Zusammenspiel ergibt sich ein vollständiges Prüfregime.
Für Sie als Betrieb ist wichtig zu wissen: Wer nach diesen Normen prüfen lässt und die Ergebnisse dokumentiert, erfüllt die Anforderungen der DGUV Vorschrift 3 nachvollziehbar. Wir kennen die einschlägigen Normen und wenden sie an, ohne Sie mit ihren Details zu belasten.
Rund um die DGUV Vorschrift 3 halten sich einige Irrtümer. Der häufigste: Es gebe eine feste Frist für alle Geräte. Das stimmt nicht – die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein zweiter Irrtum betrifft die Verantwortung: Sie lässt sich organisatorisch delegieren, aber nicht abgeben. Und drittens ist die Prüfung kein einmaliges Ereignis, sondern ein wiederkehrender Vorgang, der in einen geordneten Ablauf gehört.
Leistungen
Von einzelnen Geräten bis zur ortsfesten Anlage – wir decken den Prüfbedarf eines Betriebs vollständig ab.
Laptops, Verlängerungen, Werkzeuge und Küchengeräte – erfasst, geprüft, gekennzeichnet.
Mehr erfahren →Unterverteilungen, Steckdosen und Beleuchtung strukturiert geprüft.
Mehr erfahren →Sicherheitsprüfung an Maschinen und Steuerungen ohne unnötigen Stillstand.
Mehr erfahren →Serverräume, USV und IT-Infrastruktur mit geringer Unterbrechung.
Mehr erfahren →AC- und DC-Ladepunkte inklusive Schutzmaßnahmen und Funktionstest.
Mehr erfahren →PV-Module, Wechselrichter und Anschlussbereiche nach Norm.
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Was Betriebe an der Zusammenarbeit mit uns für die DGUV V3 Prüfung schätzen.
Ja. Die DGUV Vorschrift 3 verpflichtet Unternehmen, elektrische Anlagen und Betriebsmittel in sicherem Zustand zu halten und regelmäßig prüfen zu lassen.
Die Fristen ergeben sich aus der Gefährdungsbeurteilung; Richtwerte dienen als Orientierung. Sie hängen von Beanspruchung, Umgebung und Nutzung ab.
Die Prüfung erfolgt durch eine zur Prüfung befähigte Person mit geeigneten Messmitteln und Kenntnis der einschlägigen Normen.
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